Der Kirchengemeinderat
Eine Gemeinde wird vom gewählten Kirchengemeinderat (KGR) geleitet. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates werden auch Älteste genannt. Die Amtszeit eines/einer Ältesten beträgt 6 Jahre, danach kann man für die Wiederwahl kandidieren. Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates zählen zum einen, die Verwaltungsangelegenheiten der Kirchengemeinde zu führen und zum anderen das perspektivische Planen und Handeln, sowie vieles mehr im aktiven Gemeindeleben zu gestalten. Die gewählten Ältesten haben sich aus den unterschiedlichen Aufgabenbereichen persönliche Schwerpunkte gesetzt.
Der Kirchengemeinderat bei seiner Amtseinführung am 26. Januar 2020 (von links nach rechts): Iris Hägele-Nestle, Philippe Madjiouroum, Martin Seufert, Bärbel Weigl, Angelika Themel-Graf und Sarah Heidenreich.
