Der Kirchengemeinderat
Eine Gemeinde wird vom gewählten Kirchengemeinderat geleitet. Die Amtszeit eines/ einer Ältesten beträgt 6 Jahre und es kann sich dann wieder zur Wahl gestellt werden. Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates zählen zum einen die Verwaltungsangelegenheiten der Kirchengemeinde zu führen und zum anderen, dass perspektivische Planen, Handeln und vieles mehr zu gestalten. Für all diese Aufgaben sind die Kirchenältesten im Kirchengemeinderat (KGR) verantwortlich. Die gewählten Ältesten haben dabei unterschiedliche Schwerpunkte in ihren Aufgaben.

Der Kirchengemeinderat bei seiner Amtseinführung am 26. Januar 2020 (von links nach rechts): Iris Hägele-Nestle, Philippe Madjiouroum, Martin Seufert, Bärbel Weigl, Angelika Themel-Graf und Sarah Fritschi.
Bärbel Weigl
Vorsitzende
Pfarrer im Kirchengemeinderat:
Michael Weber
Stellv. Vorsitzender Tel.: 07731/64514
